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 Die Schwarze Krähe mit dem roten Käppchen

Quelle Freenet.de

13.12.2003
Dieses Urteil ist ein Freibrief für Pädophile!


Haben Sie Kinder, sehr geehrte Richter des Oberlandesgerichts München? Können Sie den Kleinen noch in die Augen blicken, angesichts des skandalösen Urteils, das Sie verkündet haben? Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung entließen diese Richter einen Pädophilen wieder aus der Haft, da er sich nur an "milieugeschädigten" Kindern vergriffen hatte.

Bei dem Kinderschänder handelt es sich nach Informationen der Zeitung um einen 64-jährigen Mann. Er wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen, weil er seit 1999 sechs Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren sexuell missbraucht hatte.

Um seinen perversen Trieb ausleben zu können, ging der Pädophile besonders dreist und heuchlerisch vor. Er suchte gezielt nach Frauen aus sozial schwachen Familien im Münchner Stadtteil Hasenbergl. Hatte er ihr Vertrauen erst einmal erschlichen, war der Weg zu den Kindern frei.

Großzügig bot er an, auf die einzelnen Kinder in seiner Wohnung aufzupassen. Niemand ahnte, was der Mann wirklich im Schilde führte. Denn der Perverse missbrauchte seine hilflosen Opfer für pornographische Fotos. Erst als sich eines der Kinder der Mutter anvertraute, flog das schändliche Treiben auf und der 64-Jährige wurde festgenommen. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe.

Doch der Kinderschänder legte Berufung und Haftbeschwerde gegen das Urteil ein. Deshalb beschäftigte sich das Oberlandesgericht München (OLG) mit der Haftfrage und kam zu einem unglaublichen Urteil, das ohnmächtig vor Wut und Fassungslosigkeit macht: Der Angeklagte habe den "milieugeschädigten" Kindern nicht geschadet, da diese ohnehin aus verwahrlosten Verhältnissen kommen würden und deshalb "infolge fehlender erzieherischer Wirkung" ebenfalls an den sexuellen Handlungen interessiert gewesen wären.

Das OLG tat das Unfassbare: Es hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Der Vorsitzende Richter hielt es nicht einmal für nötig, dafür zu sorgen, dass der Angeklagte in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Der Richter ließ sich ebenfalls nicht davon beeindrucken, dass ein Gerichtsgutachter eingeräumt hatte, dass der Angeklagte eine Gefahr darstelle und es sich bei den genannten Taten vermutlich nur um die Spitze des Eisbergs handele.

Politiker, Eltern und Kinderschutz-Verbände zeigten sich nach diesem Skandal-Urteil zutiefst entsetzt, wütend, enttäuscht und traurig. Einige riefen zu Demonstrationen auf.

Sehr geehrte Richter, mit diesem Urteil teilen Sie unsere Kinder in Kinder der ersten und zweiten Klasse ein. Ist Missbrauch von Kindern, die aus ärmlichen Verhältnissen kommen, demnach nicht so schlimm? Zudem öffnen Sie mit Ihrer Begründung Tür und Tor für viele Trittbrettfahrer, die sich erhoffen, bei ähnlichen Taten ebenfalls straffrei auszugehen.
 

 

 

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Kommentare:

Nicht im Namen des Volkes

Sind Kinder aus sozial schwachen Familien weniger Wert als solche aus „normalen“ Verhältnissen? Ist es unsinnig, sie vor sexueller Gewalt zu schützen, weil sie ohnehin „milieugeschädigt“ sind? Es liest sich abenteuerlich, mit welchen Argumenten ein Richter des Oberlandesgerichts verfügte, einen 64-jährigen Päderasten aus der U-Haft zu entlassen.


Warum kann ein Richter bei einer routinemäßigen Haftbeschwerde zu so weitreichenden Feststellungen kommen wie jener, dass die Opfer des Päderasten durch die sexuelle Gewalt „keine erkennbare Schädigung“ erlitten hätten? Welche Folgen solche Formulierungen haben, kann man inzwischen auf den einschlägigen Internetseiten besichtigen. Dort jubeln Pädophile: Endlich habe „mal ein Gericht offiziell festgestellt“, dass Kinder „Interesse und Spaß an derartigen Dingen“ hätten.

Die Justiz handelt im Namen des Volkes. Das bedeutet auch, dass Juristen ihre Entscheidungen der Öffentlichkeit erklären müssen. Es geht nicht, dass der betroffene Richter auf Fragen lediglich antwortet, er gebe „keine Stellungnahme“ ab. Juristen können irren, doch sie müssen ihre Fehler auch korrigieren.

Wie die SZ gestern erfuhr, beriet die zweite Instanz - es handelt sich um die 20. Strafkammer am Landgericht München I - Ende Oktober über den Fall. Der Vorsitzende Richter, Norbert Riedmann, hob das Urteil des Amtgerichts auf. Riedmann ist nämlich der Auffassung, dass Ludwig E. möglicherweise „vermindert schuldfähig ist“.

Aus Polizeiberichten geht hervor daß es sich hierbei um ein lehrbuchmäßiges vorgehen Handeln soll. Dieses läßt den Schluß zu, daß es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, und daß das Wissen in der einschlägigen Szene weitergegeben wird.

Lieber Gott gib mir die Kraft dann hinzuschauen wenn ich wegschauen möchte.
Gib mir die Kraft dann hinzuhören wenn ich weghören möchte, verleihe mir die richtigen Worte wenn ich sprachlos werde und hilf mir dabei das alles ertragen zu können, ohne mich selbst zu versündigen.                                                                                                            
© 2003 A.Sommer

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